Vor- und Nachteile
des Immobilienkaufs
Ein gut ausgewogener Artikel zu dem Thema, ob sich der Kauf von Haus oder ETW
langfristig wirklich lohnt, war in der
Sueddeutschen
vom 26.1.2007 zu finden. Mit Wertsteigerungen wie sie uns Herr Gorny für
die Vergangenheit präsentiert hat, kann man demnach für die Zukunft
kaum rechnen.
„2005 lag der Wertzuwachs bei Neubauten etwas über Null, und bei Bestandswohnungen
deutlich darunter” zitiert die SZ den Immobilienanalysten der Deutschen
Bank, Tobias Just und weiter:
„Vor 20 Jahren konnte man ein Haus oder eine Wohnung kaufen, ohne sich
große Sorgen über die Wertentwicklung zu machen. Das ist jetzt anders.”
Einen, gerade beim Kauf einer gebrauchten, ca. 30 Jahre alten Immobilie, für
die Wertentwicklung sicher nicht zu unterschätzenden Faktor nennt ein anderer
Experte: "Der Gewinn liegt in dem steigenden Grundstückspreis, denn das
Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert". Aber keine Angst, in dem Artikel
gibt es nicht nur Hiobsbotschaften. Er verzichtet einfach aufs Schönfärben
und gibt eine erste Orientierung. Lesen Sie
hier...
Hinweise für Interessenten und Eigentümer
Durch eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gelten seit Juli 2007 viele
NEUE
REGELN für die
WEG. Wollen Sie
Eigentümer werden, finden Sie wichtige Neuregelungen zu Zahlungspflichten,
Vetorechten usw. gut erklärt
hier
bei der Stiftung Warentest.
Auch Kaufinteressenten finden
hier....
gute Tips. Einen ganz Wichtigen Tip der Stiftung Warentest fügen wir
folgend ein, weil er sich direkt auf unsere Situation bezieht.
TIP:
"Umwandlung". Besondere Vorsicht ist nötig, wenn Sie eine Wohnung
in einem Gebäude kaufen wollen, das gerade erst in Wohnungseigentum aufgeteilt
wurde oder wird. Die einzelnen Wohnungen gehören zunächst dem bisherigen
Eigentümer des Gebäudes. Er hat damit am Anfang die absolute Mehrheit
in der Eigentümergemeinschaft und kann das etwa nutzen, um nachträglich
teure Instandsetzungsarbeiten zu beschließen, die er allein nicht finanzieren
kann oder will. Generell gilt: Beim Einkauf in eine Wohnungseigentümergemeinschaft,
in der mehr die Hälfte der Wohnungen einer Person oder Gesellschaft gehören,
ist Vorsicht angebracht. Wenn sich mehr als dreiviertel der Wohnungen in einer
Hand befinden, sollten Sie sich vertraglich absichern. Lassen Sie sich unbedingt
gründlich beraten. In schwierigen Fällen ist ein auf Wohnungseigentumsrecht
spezialisierter Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Unter normalen Umständen
können Sie den Notar fragen, der den Kaufvertrag beurkunden soll. Er ist
verpflichtet, Sie - und den Verkäufer - fair und unparteiisch über
die Vertragsklauseln, ihre Bedeutung und mögliche Alternativen zu informieren."